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Das Barrierefreiheitsgesetz für kleine Betriebe

Seit Juni 2025 gilt das BFSG. Viele Inhaber sind verunsichert. Hier steht, was gilt, wer ausgenommen ist und wie man sinnvoll anfängt.

Worum geht es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein, darunter Onlineshops, Buchungs- und Terminangebote, Bankdienste und E-Books.

Wer ist betroffen?

Entscheidend ist, ob Sie Verbrauchern online einen Vertrag ermöglichen, etwa einen Kauf oder eine Buchung. Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss fällt in der Regel nicht darunter.

Wer ist ausgenommen?

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.

Welcher Standard gilt?

Praktisch die WCAG 2.1 in Stufe AA über die Norm EN 301 549. Dazu gehören ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte und verständliche Formulare.

Was muss auf die Website?

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die beschreibt, wie zugänglich das Angebot ist, und eine Möglichkeit, Barrieren zu melden. Dazu Informationen in den AGB bzw. Vertragsunterlagen.

Wie fange ich an?

Mit einer Prüfung. Sie zeigt, wo es hakt und was zuerst behoben werden sollte. Vieles lässt sich ohne Neubau lösen, etwa Kontraste, Formularbeschriftungen oder Alternativtexte.

Wir prüfen Ihre Website und setzen die Ergebnisse um: Barrierefreiheit. Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist der Artikel eine Rechtsberatung?

Nein. Er gibt einen praktischen Überblick. Ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, klären Sie im Zweifel mit einer Rechtsberatung.

Gilt das BFSG auch für meine Praxis-Website?

Eine reine Informationsseite ohne Online-Vertragsabschluss in der Regel nicht. Bieten Sie Online-Terminbuchung an, sollten Sie genauer hinschauen.

Kurz und bündig

Das Wichtigste dieser Seite auf einen Blick.

Inhalt verantwortet von Klaus Imhof, Medienfachwirt und Inhaber von MANNHEIMS-WEB.
Zuletzt geprüft: Oktober 2026
Seit
28. Juni 2025
Betroffen
Angebote mit Online-Vertragsabschluss für Verbraucher, z. B. Shops und Buchungen
Ausnahme
Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen
Standard
WCAG 2.1 AA (EN 301 549)
Autor
Klaus Imhof

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