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Barrierefrei: eine Website für alle

Rund jeder zehnte Mensch lebt mit einer Behinderung, viele mehr mit Einschränkungen beim Sehen oder Greifen. Wir prüfen Ihre Seite, beheben, was im Weg steht, und dokumentieren es so, wie das BFSG es verlangt.

So gehen wir vor

Prüfung mit Bericht

Automatische Tests finden etwa ein Drittel der Probleme. Den Rest finden wir von Hand: mit Tastatur, Screenreader und Zoom. Sie bekommen einen Bericht, sortiert nach Dringlichkeit.

  • Kontraste und Schrift
  • Tastatur und Fokus
  • Screenreader
  • Formulare und Fehlermeldungen

Umbau

Je nach Befund bessern wir nach oder empfehlen ein Redesign. Neue Seiten bauen wir gleich barrierearm.

PDFs und Dokumente

Preislisten, Formulare, Broschüren: Wir versehen PDFs mit Struktur, Lesereihenfolge und Alternativtexten.

Ihr Team schulen

Barrierefreiheit bleibt nur, wenn sie gepflegt wird. Wir zeigen, wie Alternativtexte, Überschriften und Linktexte richtig sitzen.

Vier Prinzipien, einfach erklärt

  • Wahrnehmbar: Wer nicht sieht, bekommt Bilder beschrieben. Wer schlecht sieht, bekommt genug Kontrast.
  • Bedienbar: Alles geht auch ohne Maus und ohne Zeitdruck.
  • Verständlich: Klare Sprache, Navigation ohne Überraschungen, Fehlermeldungen, die helfen.
  • Robust: Sauberer Code, der mit Browsern und Hilfsmitteln zuverlässig zusammenspielt.

Erste Planung: Barrierefreiheit

Drei Minuten, die das erste Gespräch deutlich kürzer machen: Was gibt es schon, was fehlt, was ist das Ziel? Kreuzen Sie an, was zutrifft. Nichts davon ist verbindlich, und alles, was offen ist, klären wir gemeinsam.

  1. Ankreuzen

    Ausgangslage, Bedarf und Ziel. Mehrfachauswahl ist erwünscht.

  2. Rückmeldung

    Am selben oder nächsten Werktag, mit ersten Fragen und einer Einschätzung.

  3. Angebot

    Nach dem Gespräch schriftlich, mit Festpreis oder Obergrenze.

Was ist schon vorhanden?
Was brauchen Sie?
Was ist Ihnen am wichtigsten?

Häufige Fragen

Betrifft mich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Seit 28. Juni 2025 gilt es für viele Angebote an Verbraucher, etwa Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme oder Bankdienste. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wir schätzen gemeinsam ein, ob Sie betroffen sind; das ersetzt keine Rechtsberatung.

Woran wird gemessen?

An den WCAG 2.1 bzw. 2.2 in Stufe AA, wie es die europäische Norm EN 301 549 vorsieht.

Lohnt sich das, wenn ich nicht muss?

Ja. Eine barrierearme Seite ist für alle angenehmer, funktioniert besser auf dem Handy und wird von Suchmaschinen und KI-Systemen besser verstanden.

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Eine Seite, die beschreibt, wie zugänglich Ihr Angebot ist, wo es noch hakt und wie Nutzer Probleme melden können. Für Pflichtige ist sie vorgeschrieben.

Kurz und bündig

Das Wichtigste dieser Seite auf einen Blick.

Inhalt verantwortet von Klaus Imhof, Medienfachwirt und Inhaber von MANNHEIMS-WEB.
Zuletzt geprüft: Oktober 2026
Leistung
Prüfung und Umsetzung von Barrierefreiheit
Für wen
Shops, Buchungsangebote, Praxen, Kommunen, alle mit Anspruch
Anbieter
Mannheims-Webdesign Imhof, Inhaber Klaus Imhof
Wo
Hans-Sachs-Ring 215, 68199 Mannheim-Neckarau, Termine gern bei Ihnen
Erfahrung
im Web seit 1999, Agentur seit 2001
Kontakt
0621 98189410, mobil 0179 4408826, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Erzählen Sie uns, was Sie vorhaben.

Ein kurzes Telefonat reicht oft, um zu sehen, ob und wie wir helfen können. Das Erstgespräch kostet nichts.

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